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   LG Bochum, 04.08.2005 - 10 Qs 11/05   

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https://dejure.org/2005,36107
LG Bochum, 04.08.2005 - 10 Qs 11/05 (https://dejure.org/2005,36107)
LG Bochum, Entscheidung vom 04.08.2005 - 10 Qs 11/05 (https://dejure.org/2005,36107)
LG Bochum, Entscheidung vom 04. August 2005 - 10 Qs 11/05 (https://dejure.org/2005,36107)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Ellwangen/Jagst, 12.04.2005 - 3 Ns 42 Js 5187/03

    Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels: Straffreiheit

    Auszug aus LG Bochum, 04.08.2005 - 10 Qs 11/05
    Eine solche Gleichsetzung würde sich im Übrigen auch über den klaren Wortlaut des § 284 Abs. 1 StGB hinwegsetzen und daher auch mit dem strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzip und Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG kollidieren (LG Ellwangen, Urteil vom 12. April 2005, Az. 3 Ns 42 Js 5187/03, S. 15).

    Vielmehr übt der Vermittler eine reine Kuriertätigkeit aus, indem er Daten zum Abschluss eines Wettvertrages zwischen Kunden und Wettanbieter übermittelt (LG Ellwangen, Urteil vom 12. April 2005, Az. 3 Ns 42 Js 5187/03,S.15).

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus LG Bochum, 04.08.2005 - 10 Qs 11/05
    Dabei geht die wohl h. M. bei der Sport- oder Rennwette davon aus, dass diese zu den Glücksspielen zu rechnen sind (BGH, NStZ 2003, 372; Tröndle / Fischer, StGB, § 284, Rn. 7), während nicht wenige andere Entscheidungen davon ausgehen, dass hier kein Glücksspiel vorliegt (vgl. nur LG Bochum, NStZ-RR 2002, 170).
  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus LG Bochum, 04.08.2005 - 10 Qs 11/05
    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass derjenige, der Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Handelns hat, eine Erkundigungspflicht hat (BGHSt 4, 242; 20, 372; 21, 18).
  • LG Bochum, 26.02.2002 - 22 KLs 10 Js 121/01

    Oddset-Wetten (§ 284 StGB)

    Auszug aus LG Bochum, 04.08.2005 - 10 Qs 11/05
    Dabei geht die wohl h. M. bei der Sport- oder Rennwette davon aus, dass diese zu den Glücksspielen zu rechnen sind (BGH, NStZ 2003, 372; Tröndle / Fischer, StGB, § 284, Rn. 7), während nicht wenige andere Entscheidungen davon ausgehen, dass hier kein Glücksspiel vorliegt (vgl. nur LG Bochum, NStZ-RR 2002, 170).
  • VG Frankfurt/Oder, 23.04.2007 - 4 L 38/07

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches gegen die

    Angesichts der möglichen Unvereinbarkeit der deutschen Gesetze mit Gemeinschaftsrecht wenden deutsche Strafgerichte § 284 StGB in vergleichbaren Fällen jedenfalls nicht mehr an (vgl. nur LG Köln, Beschluss vom 21. April 2005 - 105 Qs 80/05; LG Bochum, Beschluss vom 4. August 2005; 10 Qs 11/05; LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 2. März 2007- 5/6 Qs 10/07;AG Augsburg, Beschluss vom 1. März 2007 - 12 Ds 102 Js 122997/06; BGH, Beschluss vom 29. November 2006 -2 StR 55/06. -).
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